Gutachten
Folgende Gutachten und Nachweise können wir anbieten:
Einreichungs-Gutachten (Neubau, Umbau)
Für die jeweilige baubehördliche Einreichung sind Nachweise bezüglich der Erfüllung der laut gültiger OIB vorgeschriebenen Grenzwerte erforderlich. Dies bezieht sich auf den Wärmeschutz (OIB6) wie auch auf den Schallschutz (OIB5) aller Aussen- und je nach Gebäude auch der Innenbauteile. Auch die Erfüllung der Vorgaben bezüglich Schutz vor sommerlicher Überwärmung (OIB6) ist nachzuweisen. Je nach Bundesland sind unterschiedliche Fassungen der jeweiligen OIB ́s gültig. In Wien sind die jeweiligen Nachweise elektronisch abzugeben.
Einreichungs-Gutachten (Sanierung)
Auch bei kleinen Sanierungen sind Nachweise für die “sanierten Bauteile” erforderlich. Kann auf einen Energieausweis verzichtet werden (bei Sanierungen, die weniger als 25% der Gebäudehülle betreffen), ist die U- Wert-Anforderung um 18% zu unterschreiten.
Nachweisführung-bei Entfall Notkamin
Für den Entfall für Notkamine in Bestandsgebäuden bzw. bei Sanierungen ist eine Nachweisführung erforderlich.
Dazu ist die Ausstellung eines Energieausweises erforderlich sowie die Erstellung der “Erklärung über den Entfall von Notkaminen” (Formular der MA37).
Bei Bestand oder Sanierungen muss der Energieausweis der Techniknovelle 2007, 2011 oder 2015 entsprechen.
Nachweisführung-zur wirtschaftlich optimalen Dämmstärke
Vor einer Sanierung oder einem Neubau kann zur Ermittlung der wirtschaftlich optimalen Dicke der Wärmedämmung eine Berechnung nach der Barwertmethode gemäß ÖNORM B 8110–4 durchgeführt werden.
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