Gut­ach­ten

Fol­gende Gut­ach­ten und Nach­weise kön­nen wir anbieten:

 

Ein­rei­chungs-Gut­ach­ten (Neu­bau, Umbau)

Für die jewei­lige baubehördliche Ein­rei­chung sind Nach­weise bezüglich der Erfüllung der laut gültiger OIB vor­ge­schrie­be­nen Grenz­werte erfor­der­lich. Dies bezieht sich auf den Wärmeschutz (OIB6) wie auch auf den Schall­schutz (OIB5) aller Aus­sen- und je nach Gebäude auch der Innen­bau­teile. Auch die Erfüllung der Vor­ga­ben bezüglich Schutz vor som­mer­li­cher Überwärmung (OIB6) ist nach­zu­wei­sen. Je nach Bun­des­land sind unter­schied­li­che Fas­sun­gen der jewei­li­gen OIB ́s gültig. In Wien sind die jewei­li­gen Nach­weise elek­tro­nisch abzugeben.

 

Ein­rei­chungs-Gut­ach­ten (Sanie­rung)

Auch bei klei­nen Sanie­run­gen sind Nach­weise für die “sanier­ten Bau­teile” erfor­der­lich. Kann auf einen Ener­gie­aus­weis ver­zich­tet wer­den (bei Sanie­run­gen, die weni­ger als 25% der Gebäudehülle betref­fen), ist die U- Wert-Anfor­de­rung um 18% zu unterschreiten.

 

Nach­weis­füh­rung-bei Ent­fall Not­ka­min

Für den Ent­fall für Not­ka­mine in Bestandsgebäuden bzw. bei Sanie­run­gen ist eine Nachweisführung erfor­der­lich.
Dazu ist die Aus­stel­lung eines Ener­gie­aus­wei­ses erfor­der­lich sowie die Erstel­lung der “Erklärung über den Ent­fall von Not­ka­mi­nen” (For­mu­lar der MA37).
Bei Bestand oder Sanie­run­gen muss der Ener­gie­aus­weis der Tech­nik­no­velle 2007, 2011 oder 2015 entsprechen.

 

Nach­weis­füh­rung-zur wirt­schaft­lich opti­ma­len Dämmstärke

Vor einer Sanie­rung oder einem Neu­bau kann zur Ermitt­lung der wirt­schaft­lich opti­ma­len Dicke der Wär­me­däm­mung eine Berech­nung nach der Bar­wert­me­thode gemäß ÖNORM B 8110–4 durchgeführt werden.

Wir erstel­len kom­pe­tent
und kurz­fris­tig Ihr
Gut­ach­ten!

 

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