Energieausweis
Wer benötigt einen Energieausweis?
Bei vielen behördlichen Bauverfahren muss ein Energieausweis vorgelegt werden.
Dies betrifft:
- Neubauten
- Zu- und Umbauten
- umfassende Sanierungen
Auch für Nichtwohngebäude gelten diese Regelungen. Weiters ist ein Energieausweis ebenfalls vorzulegen bei
- Verkauf
- Verpachtung — Vermietung von Häusern, Wohnungen, Büros oder Betriebsobjekten
Die Gültigkeitsdauer des Energieausweises beträgt maximal zehn Jahre. Der Energieausweis muss von einer befugten und qualifizierten Person ausgestellt werden.
Der Energieausweis wurde geschaffen, um Gebäude energetisch vergleichen zu können. Der wichtigsten Kennwerte sind die Energiekennzahl HWB (Heizwärmebedarf) sowie der seit 2012 eingeführte „Gesamtenergieeffizienz- Faktor“ (fGEE). Beide Zahlen stellen einen Vergleichswert mit einem Referenzgebäude dar.
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