Seit 01.02.2020 ist die OIB5 und OIB6 2019 für das Bundesland Wien ratifiziert und damit gültig.
Seit 01.06.2020 auch in Tirol. Für alle anderen Bundesländer gelten noch die OIBs 2015 (in NÖ gilt für die OIB5/Fassung NÖ sogar noch der Stand 2011). Wesentliche Neuerungen der OIB 6 ist unter Punkt 3.0. „Gebäudekategorien“ die Erweiterung der Energieausweispflicht mit der Kategorie „sonstige konditionierte Gebäude“ (SKG).
Bei der Kategorie Wohngebäude (WG) wird als Neuerung unterschieden wieviele Nutzungseinheiten dieses besitzt (1–2 NE/ 3–9NE oder über 10 NE) .Unter Punkt 4.4.1. Anforderungen an die nachzuweisenden U‑Werten bei Neubau gibt es Erleichterungen bei Bauteilen zwischen Wohn-bzw. Betriebseinheiten und konditionierten Stiegenhäusern: hier ist lediglich ein U‑Wert von 1,3 W/m2 einzuhalten statt bisher von 0,9 W/m2.
Unter Punkt 4.5.1. Sanierungen mit Einzelbauteil-Massnahmen sind dagegen die Anforderungen wieder erhöht worden. Es ist der U‑Wert um 18% statt bisher um 12% zu unterschreiten.